Schweizer Autobahn mit Bergpanorama im Hintergrund

Alles über die Schweizer Autobahnvignette

Ihr umfassender und verständlicher Ratgeber zur Autobahnvignette in der Schweiz. Vermeiden Sie unnötige Bussen und reisen Sie entspannt auf den Nationalstrassen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt aufbereitet, von der Vignettenpflicht über Kaufstellen bis hin zur korrekten Anwendung.

Vignette Kaufen Mehr Erfahren

Was ist die Autobahnvignette und warum ist sie obligatorisch?

Die Schweizer Autobahnvignette, oft einfach "Vignette" genannt, ist eine obligatorische Abgabe für die Benutzung der Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen der 1. und 2. Klasse). Sie wurde eingeführt, um die Finanzierung des Unterhalts und Ausbaus dieses wichtigen Strassennetzes sicherzustellen. Die Einnahmen aus dem Vignettenverkauf fliessen direkt in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), der für die Infrastrukturprojekte im Zusammenhang mit den Nationalstrassen verwendet wird. Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Nationalstrassenabgabe.

Die Pflicht zur Vignette besteht für alle Motorfahrzeuge und Anhänger, die auf diesen Strassen verkehren, unabhängig davon, ob es sich um in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge oder um solche aus dem Ausland handelt. Das System der Jahresvignette vereinfacht die Erhebung der Abgabe, da sie pauschal für ein Kalenderjahr gilt, anstatt streckenabhängige Mautgebühren zu erheben, wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist. Dies trägt zur Effizienz und zum durchgängigen Verkehrsfluss auf dem hoch frequentierten Schweizer Nationalstrassennetz bei.

Ohne gültige und korrekt angebrachte Vignette ist die Befahrung dieser Strassenabschnitte nicht gestattet. Kontrollen werden regelmässig von der Polizei und dem Zoll durchgeführt. Die Einhaltung dieser Pflicht ist somit essentiell, um unangenehme Überraschungen in Form von Bussen zu vermeiden.

Karte der Schweiz, die Autobahnnetz hervorhebt

Wer braucht eine Vignette? Fahrzeuge und Ausnahmen.

Bild eines Autos, das Vignettenpflicht symbolisiert

Personenwagen & Lieferwagen

Alle motorisierten Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht, die auf den Schweizer Nationalstrassen unterwegs sind, benötigen eine Vignette. Dazu gehören in erster Linie Personenwagen, aber auch Lieferwagen und Wohnmobile unter diesem Gewichtslimit. Die Vignette ist fahrzeuggebunden (bei der Klebevignette) oder kennzeichengebunden (bei der E-Vignette).

Bild eines Motorrads

Motorräder

Auch Motorräder unterliegen der Vignettenpflicht, wenn sie die Nationalstrassen befahren wollen. Für Motorräder gelten dieselben Regeln und Preise wie für Personenwagen. Die Vignette muss gut sichtbar am Motorrad angebracht oder für die E-Vignette korrekt registriert sein.

Bild eines Wohnwagens oder Anhängers

Anhänger & Wohnwagen

Wichtig zu wissen ist, dass für *jeden* Anhänger oder Wohnwagen, der von einem vignettenpflichtigen Fahrzeug gezogen wird, eine *zusätzliche* Vignette erforderlich ist, sofern auch der Anhänger/Wohnwagen die 3.5-Tonnen-Grenze nicht überschreitet. Zwei Vignetten sind also nötig für ein Gespann aus Auto und Anhänger.

Bild von Reisepässen und Karte, symbolisiert Touristen

Touristen & Ausländer

Die Vignettenpflicht gilt ausnahmslos für alle Fahrzeuge, die Nationalstrassen nutzen, unabhängig von deren Herkunft oder Zulassungsland. Touristen und ausländische Besucher müssen vor oder unmittelbar bei der Einreise in die Schweiz eine gültige Vignette erwerben, wenn sie das Nationalstrassennetz befahren möchten. Mietwagen, die in der Schweiz registriert sind, verfügen in der Regel bereits über eine Vignette.

Fahrzeuge über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht (z.B. schwere Lastwagen, grosse Busse) unterliegen nicht der Vignettenpflicht, sondern der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

Arten der Schweizer Vignette: Gültigkeit und Preise

In der Schweiz gibt es primär eine einzige Art von Vignette für leichte Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3.5 Tonnen: die Jahresvignette. Diese Vignette ist für ein Kalenderjahr gültig. Ihre Gültigkeitsperiode beginnt jeweils am 1. Dezember des Vorjahres und endet am 31. Januar des Folgejahres. Das bedeutet, die Vignette für das Jahr 2024 ist beispielsweise vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025 gültig. Es gibt keine Monats-, Wochen- oder Tagesvignetten.

Der Preis für die Jahresvignette ist vom Bundesrat festgelegt und beträgt derzeit CHF 40. Dieser Preis ist an allen offiziellen Verkaufsstellen in der Schweiz sowie bei den Zollämtern und online für die E-Vignette einheitlich. Es ist wichtig, die Vignette zum offiziellen Preis zu erwerben und unseriöse Angebote zu meiden, die eventuell höhere Preise verlangen oder keine offizielle Vignette verkaufen.

Die Einführung der E-Vignette per 1. August 2023 hat das Prozedere des Kaufs und der Kontrolle modernisiert, ändert aber nichts an der Gültigkeitsdauer oder dem Preis der Jahresabgabe. Man hat nun lediglich die Wahl zwischen der klassischen Klebevignette und der digitalen E-Vignette.

Bild der aktuellen Schweizer Jahresvignette

Wo kann man die Vignette kaufen?

Bild eines Computers mit Webbrowser, symbolisiert Online-Kauf

Online (E-Vignette)

Die bequemste und modernste Art ist der Kauf der digitalen E-Vignette über das offizielle Webportal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Hier können Sie die Vignette für Ihr Kennzeichen registrieren und direkt online bezahlen. Sie erhalten keine physische Marke mehr. Der grosse Vorteil: Kein Kleben und Kratzen, und bei einem Fahrzeugwechsel mit demselben Kennzeichen ist keine neue Vignette nötig.

Bild einer Tankstelle

Tankstellen & Raststätten

Die klassische Klebevignette ist nach wie vor an den meisten Tankstellen und Raststätten in der Schweiz erhältlich, insbesondere in der Nähe der Autobahnen und Grenzübergänge. Dies ist eine schnelle Option, wenn Sie spontan eine Vignette benötigen.

Bild eines Zollgebäudes oder Grenzübergangs

Zollämter an der Grenze

Bei der Einreise in die Schweiz können Sie die physische Vignette direkt an den besetzten Zollämtern erwerben. Dies ist oft die erste Anlaufstelle für ausländische Reisende. Achten Sie darauf, die Vignette vor dem Befahren der Nationalstrasse zu kaufen und korrekt anzubringen.

Bild eines Postgebäudes oder Büros

Postämter & Garagen

Auch viele Postfilialen in der Schweiz sowie grössere Garagen und Automobilclubs (wie der TCS) verkaufen die physische Klebevignette. Dies kann praktisch sein, wenn Sie die Vignette im Voraus erwerben möchten, bevor Sie die Reise antreten.

Unabhängig vom Kaufort: Stellen Sie sicher, dass es sich um eine offizielle Verkaufsstelle handelt, um Fälschungen oder überteuerte Angebote zu vermeiden. Der offizielle Preis beträgt immer CHF 40.

Digitale E-Vignette vs. Physische Klebevignette

Seit dem 1. August 2023 haben Fahrzeughalter die Wahl zwischen der altbekannten Klebevignette und der neuen digitalen E-Vignette. Beide Varianten haben dieselbe Gültigkeit (1. Dezember Vorjahr bis 31. Januar Folgejahr) und kosten dasselbe (CHF 40). Die Unterschiede liegen primär in der Handhabung und Übertragbarkeit.

Physische Klebevignette

Nahaufnahme einer physischen Klebevignette
  • An Fahrzeug gebunden: Die Klebevignette muss direkt und permanent gut sichtbar auf die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt werden (nicht auf den Tönungsstreifen oder andere bewegliche Teile). Bei Motorrädern auf ein nicht austauschbares Teil.
  • Kauf überall möglich: Erhältlich an Tankstellen, Postämtern, Zollämtern, Garagen etc.
  • Nicht übertragbar: Einmal auf ein Fahrzeug geklebt, kann die Vignette nicht mehr entfernt und auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Beim Fahrzeugwechsel oder Scheibenbruch ist eine neue Vignette nötig (bei Scheibenbruch kann unter Umständen eine Ersatzvignette beantragt werden).
  • Kleb-Aufwand: Muss korrekt angebracht und am Ende der Gültigkeit mühsam abgekratzt werden.

Digitale E-Vignette

Symbolbild der digitalen E-Vignette auf einem Smartphone
  • An Kennzeichen gebunden: Die E-Vignette ist elektronisch mit dem Kontrollschild des Fahrzeugs verknüpft.
  • Nur online verfügbar: Kauf ausschliesslich über das offizielle Webportal des BAZG.
  • Übertragbar bei Kennzeichenwechsel: Bei einem Fahrzeugwechsel, bei dem das Kontrollschild auf das neue Fahrzeug übernommen wird (Wechselkontrollschild), ist keine neue E-Vignette nötig. Auch bei einem Halterwechsel des Fahrzeugs bleibt die E-Vignette für das Kennzeichen gültig.
  • Kein Kleben/Kratzen: Die Vignette muss nicht physisch am Fahrzeug angebracht werden. Die Kontrolle erfolgt elektronisch.
  • Sofort gültig: Nach dem Online-Kauf ist die E-Vignette sofort gültig (sofern das Kennzeichen korrekt eingegeben wurde).

Beide Vignettenarten sind gleichwertig und berechtigen zur Nutzung des gesamten Schweizer Nationalstrassennetzes. Die Wahl hängt von persönlichen Präferenzen und der individuellen Fahrzeugsituation ab.

Anwendung: E-Vignette registrieren & Klebevignette korrekt anbringen

Eine gültige Vignette allein genügt nicht; sie muss auch korrekt verwendet werden. Die Methode unterscheidet sich je nach Art der Vignette:

E-Vignette registrieren (Schritt-für-Schritt)

  1. Computerbildschirm zeigt Webseite Offizielles Webportal besuchen: Gehen Sie auf die offizielle Webseite des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) für die E-Vignette. Vermeiden Sie Drittanbieter, die oft höhere Preise verlangen.
  2. Eingabefeld für Kennzeichen auf dem Bildschirm Fahrzeugdaten eingeben: Wählen Sie die Fahrzeugkategorie (Motorfahrzeug oder Anhänger) und geben Sie das Kontrollschild (Kennzeichen) korrekt ein. Wählen Sie das Land, in dem das Fahrzeug immatrikuliert ist. Achten Sie besonders auf Tippfehler.
  3. Symbolbild Online-Bezahlung Bezahlen: Führen Sie die Online-Zahlung durch. Nach erfolgreicher Zahlung ist die E-Vignette sofort gültig und dem eingegebenen Kennzeichen zugeordnet. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
  4. Symbolbild elektronische Kontrolle Kontrolle: Die Kontrolle erfolgt elektronisch anhand des Kontrollschildes bei Stichproben durch den Zoll oder die Polizei.

Klebevignette korrekt anbringen (Anleitung)

  1. Hand reinigt Windschutzscheibe Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass die Innenseite der Windschutzscheibe sauber und trocken ist, wo die Vignette angebracht werden soll. Entfernen Sie eventuelle alte Vignetten rückstandslos.
  2. Diagramm zeigt richtige Position für Vignette an Windschutzscheibe Richtige Position wählen: Kleben Sie die Vignette direkt auf die Innenseite der Windschutzscheibe. Die offizielle Empfehlung ist am linken Rand (vom Fahrersitz aus gesehen) oder hinter dem Innenspiegel. Vermeiden Sie die Anbringung auf dem Tönungsstreifen, wenn vorhanden, da dies die Sichtbarkeit von aussen beeinträchtigen kann. Die Vignette muss von aussen gut sichtbar und kontrollierbar sein.
  3. Hand klebt Vignette an Windschutzscheibe Ankleben: Entfernen Sie die Schutzfolie und drücken Sie die Vignette fest auf die Scheibe. Verwenden Sie keinen Klebstoff oder Klebeband; die Vignette muss direkt mit ihrer eigenen Klebefläche haften. Die Vignette darf nicht gefaltet oder beschädigt werden.
  4. Durchgestrichene Vignette auf Scheibe Nicht entfernbar: Eine einmal aufgeklebte Vignette darf nicht mehr entfernt und wiederverwendet werden. Das Entfernen zerstört die Vignette und macht sie ungültig.

Strafen bei Nichtbeachtung der Vignettenpflicht

Das Befahren der Schweizer Nationalstrassen ohne gültige und korrekt angebrachte Vignette (oder gültige E-Vignette) wird konsequent geahndet. Die Kontrollen erfolgen durch die Kantonspolizeien und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Bei einer Kontrolle ohne gültige Vignette müssen Sie mit einer Busse rechnen.

Die Höhe der Busse beträgt derzeit CHF 200. Zusätzlich zur Busse müssen Sie die obligatorische Jahresvignette zum offiziellen Preis von CHF 40 noch vor Ort erwerben. Das bedeutet, eine Fahrt ohne Vignette kann Sie insgesamt CHF 240 kosten.

Häufige Fehler, die zu einer Busse führen können, sind:

  • Keine Vignette vorhanden: Der offensichtlichste Grund.
  • Vignette abgelaufen: Die Gültigkeitsdauer wurde überschritten (enden immer am 31. Januar des Folgejahres).
  • Vignette falsch angebracht: Die Klebevignette wurde nicht direkt auf die Scheibe geklebt, sondern z.B. mit Klebeband befestigt, liegt im Handschuhfach oder wurde auf dem Tönungsstreifen angebracht und ist schlecht sichtbar.
  • Vignette beschädigt/manipuliert: Eine Vignette, die entfernt und wieder angeklebt wurde oder deren Hologramm beschädigt ist, ist ungültig.
  • Keine Vignette für den Anhänger: Das Zugfahrzeug hat eine Vignette, der mitgeführte Anhänger jedoch nicht (sofern dieser vignettenpflichtig ist).
  • Falsche Eingabe bei E-Vignette: Das Kontrollschild wurde im Online-Portal falsch eingegeben.

Es lohnt sich daher in jedem Fall, die Vignette rechtzeitig und korrekt zu erwerben und anzubringen bzw. digital zu registrieren, um diese Kosten und den Ärger zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Autobahnvignette, um Ihnen Klarheit zu verschaffen.

Die Jahresvignette ist immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Das bedeutet, eine Vignette für das Jahr X ist 14 Monate gültig: vom 1. Dezember (X-1) bis zum 31. Januar (X+1).
Ja, Motorräder benötigen ebenfalls eine gültige Autobahnvignette für die Benutzung der vignettenpflichtigen Strassenabschnitte. Es gelten dieselben Regeln und derselbe Preis wie für Personenwagen.
Ja, wenn Sie mit einem Zugfahrzeug (das eine Vignette benötigt) einen Anhänger mitführen, der ebenfalls ein Gesamtgewicht von bis zu 3.5 Tonnen hat, benötigt auch der Anhänger eine eigene, zusätzliche Vignette.
Ja, die E-Vignette ist nach erfolgreicher Bezahlung und korrekter Eingabe des Kontrollschildes sofort gültig. Sie müssen nicht auf eine Bestätigung warten, bevor Sie die Nationalstrassen befahren.
Die Vignette muss direkt auf die Windschutzscheibe geklebt werden. Wenn sie nur mit Klebeband befestigt ist, im Handschuhfach liegt oder so angebracht ist, dass sie von aussen schlecht kontrollierbar ist (z.B. auf dem Tönungsstreifen), gilt sie als nicht korrekt angebracht und Sie riskieren eine Busse von CHF 200 plus den Nachkauf der Vignette.
Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, aber das Kontrollschild auf das neue Fahrzeug übernehmen (Wechselkontrollschild), ist die E-Vignette für das neue Fahrzeug gültig. Beim Verkauf eines Fahrzeugs mit normalem Kontrollschild verbleibt die E-Vignette beim ehemaligen Halter und kann für ein neues Fahrzeug mit demselben Kontrollschild genutzt werden, sofern er es auf sich immatrikuliert.
Bei Scheibenbruch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzvignette beantragen. Dazu benötigen Sie in der Regel die beschädigte Vignette, die Rechnung der neuen Windschutzscheibe und den Kaufbeleg der Originalvignette. Wenden Sie sich an die Verkaufsstelle (falls Schweiz) oder das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt.
Die Vignette berechtigt zur Benutzung aller Schweizer Nationalstrassen der 1. und 2. Klasse. Dies umfasst das gesamte Autobahn- und Autostrassennetz. Auf Kantonsstrassen und Gemeindestrassen ist keine Vignette erforderlich.
Nein, in der Schweiz gibt es ausschliesslich die Jahresvignette. Auch für nur eine kurze Fahrt auf der Autobahn benötigen Sie die volle Jahresvignette. Es existieren keine Monats-, Wochen- oder Tagesvignetten.
Für die E-Vignette wird dringend empfohlen, ausschliesslich das offizielle Webportal des BAZG (www.e-vignette.ch) zu nutzen. Es gibt Drittanbieter, die ebenfalls E-Vignetten verkaufen, oft jedoch zu überhöhten Preisen oder mit versteckten Gebühren. Der Kauf beim offiziellen Portal ist garantiert zum regulären Preis von CHF 40.
Ja, sobald Sie auch nur einen Meter auf einer vignettenpflichtigen Nationalstrasse in der Schweiz fahren, benötigen Sie eine gültige Vignette. Dies gilt auch für Transitreisende.

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Haben Sie trotz unseres umfassenden Ratgebers noch offene Fragen zur Schweizer Autobahnvignette? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team ist bestrebt, Ihnen verlässliche Informationen zu liefern und Ihnen bei der Klärung Ihrer Anliegen behilflich zu sein. Wir sind hier, um Ihnen das Reisen in der Schweiz zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie gut informiert unterwegs sind.

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Diese Webseite wurde aus der Erfahrung heraus geschaffen, dass die Regeln und Bestimmungen rund um die Schweizer Autobahnvignette für viele Reisende, insbesondere aus dem Ausland, oft unklar sind. Wir sind ein kleines Team von Schweizer Reise- und Informationsenthusiasten, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, diese Informationen in einer zentralen, leicht verständlichen Form bereitzustellen. Unsere Mission ist es, Ihnen einen klaren und zuverlässigen Wegweiser durch die Vignettenpflicht zu bieten.

Wir verstehen, dass Bürokratie und Vorschriften einschüchternd wirken können, besonders wenn man neu in einem Land ist oder es nur durchquert. Unser Ziel ist es, Ihnen die Sorgen zu nehmen und sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Informationen zur Hand haben, um gesetzeskonform und entspannt auf den Schweizer Strassen unterwegs zu sein.

Wir pflegen keine kommerziellen Beziehungen zu Verkaufsstellen oder Behörden. Die Informationen, die wir hier präsentieren, basieren auf offiziellen Quellen des Bundes und werden von uns sorgfältig aufbereitet und regelmässig aktualisiert, um deren Richtigkeit zu gewährleisten. Unsere Motivation ist rein informativ; wir verkaufen keine Vignetten oder andere Produkte.

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